Die Grundlage der Haftpflicht ist die Tatsache, dass jeder Besitzer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes für einen Schaden in vollem Umfang verantwortlich ist, den er vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt hat.
Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend:
Die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung besteht also immer dann, wenn der Versicherte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schuldhaft verursacht hat.
Hält der Versicherer die Schadenersatzansprüche für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab!
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus dem land- und /oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder den Besitz von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken, Gebäuden, Inventar, sowie Haltung von Tieren.
- Auslandsdeckung für Europa
- Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten
- Bauherrnhaftpflicht auf der versicherten Liegenschaft
- Umweltstörung für das gesamte Betriebsrisiko
- Umweltsanierungskosten
- Erweiterte Produktedeckung für landwirtschaftliche Produkte
- Belegschäden an fremden Tieren
- Schäden an fremden Fluren und Kulturen
- Kutschen- und Schlittenfahrten (bis Jahresumsatz EUR 30.000,-)
- Winterdienst (auch für die Gemeinde; bis Jahresumsatz EUR 30.000,-)
- Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen
- Gewerbsmäßige Vermietung von Arbeitsmaschinen
- Privathaftpflicht für den Altbauern
- Holzschlägerung im fremden Wald
- Fahrtenrisiko von Arbeitsmaschinen
- Grundbesitzhaftpflicht für Zufahrtsstraßen und Zufahrtswege
- Nachdeckung bei Betriebsauflösung (zeitliche Begrenzung)
- Veranstalterhaftpflicht
- Beteiligung an Arbeits- und Interessensgemeinschaften
- Auslandsdeckung für die gesamte Erde, ausgenommen U.S.A., Kanada und Australien
- Erweiterte Produktedeckung für Winzer
- Lohnabfüllung
- Verabreichung von Speisen und Getränken
- Bauernmarkt
- Catering
- Betriebliche Einrichtungen / Anlagen
- Veranstalterhaftpflicht
- Kutschen- und Schlittenfahrten
- Betriebliche Einrichtungen/Anlagen
- Veranstalterhaftpflicht
- Kutschen- und Schlittenfahrten
- Verabreichung von Speisen und Getränken
- Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Beherbergungsgäste
- Beschädigung Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter KFZ der Beherbergungsgäste
- Tätigkeitsschäden an Sachen der Gäste
- Händische Be- und Entladung von Kraftfahrzeugen der Beherbergungsgäste
- Deckungserweiterung Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen
- Deckungserweiterung Haftpflicht für Reitlehrer
- Deckungserweiterung Gaststallungen
- Erweiterte Verwahrung von beweglichen Sachen - Landwirtschaft
- Erweiterte Angehörigendeckung - Landwirtschaft