Versicherungsagentur Stefan Curra
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Risikosportarten 

Eine speziell tarifierte Unfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz vor Unfallfolgen in besonderen risikoreichen Bereichen


Freizeit und Mannschaftsportarten


Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die sich bei der Ausübung folgender Sportarten und Freizeitaktivitäten ereignen


  • vereinsmäßige Ausübung des Fußballsportes - ausgenommen sind die beiden höchsten Spielklassen in Österreich
  • vereinsmäßige Ausübung einer anderen Mannschaftssportart wie z. B. (Handball, Volleyball, Basketball, Faustball, Football, Rugby, Eishockey, Landhockey, Lacrosse, Quidditch) - ausgenommen ist die höchste Spielklasse in Österreich
  • Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben (inkl. offizieller Trainings)
  • in Kampfsportarten mit ausgeprägtem Körperkontakt (Karate, Judo, Boxen, Kickboxen etc.)
  • bei Schwerathletik (professionelles Bodybuilding, Kraftdreikampf, Gewichtheben)
  • Tauchen
  • Klettern und Bergsteigen im alpinen Gelände ab Schwierigkeitsgrad 4 (gemäß UIAA-Skala) und Bouldern
  • Teilnahme an nationalen oder internationalen Mountainbike-Abfahrtsrennen oder Mountainbike-Sprungwettbewerben (inkl. offizieller Trainings)
  • Canyoning
  • Bungeejumping


Ist nach einem Unfall ein Gips notwendig, werden von die Mehrkosten für einen Sportgips oder eine Sportschiene übernommen.


Motorsport

Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die sich bei der amateurmäßigen Ausübung folgender Motorsportarten ereignen


  • Bei Fahrten auf Rennstrecken, Motocross-Strecken und Fahrten auf Trainingsanlagen für Motorsport sowie
  • Motorrad: Teilnahme an Rennen aller Art inkl. Trial und Motocross (inkl. offizieller Trainings)
  • Auto: Teilnahme an Rallys und Rundstreckenrennen sowie an Bergrennen (inkl. offizieller Trainings)


Flugsport nicht motorisch u. motorisch

Versicherungsschutz besteht für Unfälle als versicherte Person


  • Als Pilot oder als sonstiges Besatzungsmitglied von Flugzeugen, Hubschraubern oder Luftschiffen. 
  • Bei der Benutzung von nicht motorisch angetriebenen Luftfahrzeugen und Luftfahrgeräten (Para- und Hängegleiten, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Gleitsegeln, Ballonfahren, Segelfliegen).


Bild von Quino Al aus Unsplash


Bild von gerhard crous aus Unsplash


Bild von Max Böttinger aus Unsplash


Bild von - Landsmann - aus Unsplash



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