Versicherungsagentur Stefan Curra
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Heizungstechnikversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Heizungsanlage, die am Versicherungsort betriebsfertig aufgestellt ist, gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch


  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, leichte Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Sabotage oder mechanisch einwirkende Gewalt
  • Wassermangel
  • Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck
  • Überdruck (mit Ausnahme Explosion), Verpuffung
  • Sturm, Frost und unmittelbare Wirkung von Eisgang
  • unmittelbare Wirkungen der elektrischen Energie
  • Übertragung elektrischer Energie über Leitungen als Folge von Blitzschlag
  • Konstruktions- und Herstellungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen


Informationsblatt für die Heizungstechnikversicherung



Bild von Immo Wegmann aus Unsplash


Bild von Arthur Lambillotte aus Unsplash



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